05 / RÜCKGABE
Erstattung und Kündigung
Stand:
Auf einen Blick
Diese Richtlinie beschreibt die Kündigungsregeln und freiwilligen Erstattungen für kostenpflichtige Guestlist-Abonnements und Gig Passes, sobald diese angeboten werden. Kostenpflichtige Angebote werden derzeit noch nicht verkauft. Mit der Erstellung eines BeatScroll-Kontos beginnt kein kostenpflichtiges Abonnement.
- Guestlist: jederzeit zum Ende des laufenden bezahlten Monats kündigen und die Verlängerung stoppen.
- Gig Pass: vor dem geplanten Start eine vollständige Erstattung beantragen. Ein Pass verlängert sich nicht automatisch.
- Wesentliche BeatScroll-Störung: bei einer entsprechenden Störung während eines Gig Pass zwischen vollständiger Erstattung und Ersatzpass wählen.
Gesetzliche Rechte, insbesondere Widerrufsrechte und Ansprüche wegen einer mangelhaften Leistung, bestehen zusätzlich zu diesen freiwilligen Regeln. Beachten Sie die Widerrufsbelehrung und die Produktbedingungen.
Guestlist: Kündigung und verbleibender Zugang
Ein Guestlist-Abonnement verlängert sich bis zur Kündigung monatlich. Eine ordentliche Kündigung wirkt zum Ende des laufenden bezahlten Monats: Bis dahin bleibt der Zugang erhalten; das Abonnement verlängert sich anschließend nicht um einen weiteren Monat. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Mit dem Start kostenpflichtiger Angebote wird die Kündigung über unseren Zahlungsanbieter möglich. Informationen zur Verfügbarkeit finden Sie unter Abonnement verwalten.
Die Kündigung der Verlängerung führt allein noch nicht zur Erstattung des laufenden Zeitraums. Für den ungenutzten Teil eines bezahlten Monats gibt es grundsätzlich keine freiwillige anteilige Erstattung, auch wenn Sie die App nicht mehr nutzen. Gesetzliche Rechte, Ansprüche wegen eines bestätigten Mangels und ausdrücklich zugesagte Erstattungen bleiben unberührt. Abmelden oder Deinstallieren der App kündigt kein Abonnement.
Gig Pass: Erstattung vor dem Start
Ein Gig Pass gilt für einen geplanten Zugangszeitraum von 48 Stunden. Für eine freiwillige vollständige Erstattung senden Sie Ihre Anfrage vor dem geplanten Start an den im Kaufbeleg genannten Verkäufer oder kontaktieren BeatScroll unter der unten genannten Adresse. Geben Sie genügend Informationen zur Zuordnung des Kaufs an. Maßgeblich ist der Eingang der Anfrage vor dem Start; eine spätere Bearbeitung lässt den Anspruch auf diese freiwillige Erstattung nicht entfallen.
Nach dem geplanten Start berechtigen geänderte Pläne oder eine Nichtnutzung nicht zu dieser freiwilligen Erstattung vor Beginn. Der Pass endet automatisch nach seinen 48 Stunden; eine Kündigung zur Verhinderung einer Verlängerung ist nicht nötig. Die nachstehende Regelung für Störungen und Ihre gesetzlichen Rechte bleiben anwendbar.
Gig Pass: Wesentliche Störungen des Dienstes
Verhindert eine von BeatScroll verursachte, überprüfbare wesentliche Störung die wesentliche Nutzung des Dienstes während des 48-Stunden-Zeitraums, können Sie zwischen vollständiger Erstattung und einem Ersatzpass wählen. Melden Sie die Störung für dieses freiwillige Angebot innerhalb von 14 Tagen nach dem geplanten Start. Nennen Sie die Veranstaltung, den geplanten Start mit Zeitzone, den Zeitpunkt der Störung und die betroffene Funktion. Aussagekräftige Fehlermeldungen oder Screenshots können bei der Prüfung helfen; lassen Sie personenbezogene Daten von Gästen möglichst weg.
Dieses freiwillige Angebot betrifft Störungen, die BeatScroll zuzurechnen sind, nicht eine Änderung der Veranstaltungspläne oder Probleme, die ausschließlich Ihre Internetverbindung, Geräte oder Einrichtung betreffen. Die Meldefrist und diese Einschränkungen gelten nur für das freiwillige Angebot; gesetzliche Ansprüche und deren Fristen werden dadurch nicht eingeschränkt.
So beantragen Sie eine Erstattung
Der im Checkout und im Kaufbeleg genannte Verkäufer bzw. Merchant of Record wickelt Zahlungserstattungen ab. Sie können sich direkt an diesen Verkäufer wenden oder für Unterstützung zu einem BeatScroll-Kauf eine E-Mail an [email protected] senden. Bitte nennen Sie:
- die beim Kauf verwendete E-Mail-Adresse;
- das Angebot und, sofern vorhanden, die Bestell- oder Rechnungsnummer;
- bei einem Gig Pass den geplanten Start mit Zeitzone;
- die gewünschte Erstattung und die dafür maßgeblichen Umstände.
Senden Sie keine Passwörter, App-Zugangsdaten oder vollständigen Kartendaten. Wenn weitere Angaben zur Zuordnung des Kaufs oder Prüfung einer Störung benötigt werden, fragen wir nach. Ein E-Mail-Link bereitet lediglich eine E-Mail vor; Sie müssen sie noch absenden.
Abwicklung der Erstattung
Wir erläutern Ihnen das Ergebnis und gegebenenfalls weitere Schritte per E-Mail. Eine Eingangsbestätigung bedeutet nicht, dass eine Erstattung bereits genehmigt oder ausgezahlt wurde. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über das ursprüngliche Zahlungsmittel; Bank- und Kartenlaufzeiten können variieren. Gesetzliche Erstattungsfristen, insbesondere nach einem wirksamen Widerruf, haben Vorrang vor üblichen Bearbeitungszeiten.