08 / KONTAKTSTELLE
Kontakt und Meldungen
Stand:
Serverformular
Das Formular wird erst freigeschaltet, wenn Speicherung, Benachrichtigung, Aufbewahrung und Überwachung konfiguriert sind. Anhänge werden nicht angenommen; verwenden Sie dafür die E-Mail-Alternative. Eine Referenz bestätigt ausschließlich die Speicherung der Eingabe.
Verfügbarkeit des Formulars wird geprüft …
- Referenz
- Zeit
Allgemeiner und technischer Kontakt
E-Mail: [email protected].
Ziel für eine erste menschliche Antwort auf technische Supportanfragen sind drei
deutsche Geschäftstage. Dies ist keine garantierte Antwort- oder Wiederherstellungszeit.
Rechtlicher Eilkontakt und Behörden
Für dringende rechtliche Mitteilungen oder Behördenkommunikation verwenden Sie [email protected] mit dem Betreff „URGENT LEGAL CONTACT – BeatScroll“. Deutsch und Englisch werden unterstützt. Die Überwachung an deutschen Geschäftstagen und eine Bestätigung bis zum Ende desselben beziehungsweise folgenden Geschäftstags sind Betriebsziele, die vor öffentlichem Start durch Zustell- und Antworttests nachgewiesen werden müssen. Bitte nennen Sie Behörde/Organisation, Aktenzeichen, Rechtsgrundlage, betroffenen Kanal oder URL, Frist und sichere Rückruf- oder Antwortdaten.
Meldung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte
Eine Meldung kann per E-Mail mit dem Betreff „CONTENT REPORT – BeatScroll“ eingereicht werden. Damit die Meldung geprüft und der konkrete Inhalt aufgefunden werden kann, sollte sie enthalten:
- Gastlink, Kanal, Veranstaltung, Zeitpunkt und möglichst den genauen Inhalt;
- eine nachvollziehbare Erklärung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll;
- bei Bedarf Belege sowie die betroffene Rechtsordnung;
- Name und E-Mail der meldenden Person, soweit keine gesetzlich zulässige Ausnahme greift;
- die Bestätigung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Der Server führt keinen Nachrichtenverlauf. Nennen oder sichern Sie deshalb den genauen Inhalt und die Umstände, soweit dies rechtmäßig möglich ist. Meldungen sollen sorgfältig, zeitnah und verhältnismäßig bewertet werden; unvollständige Meldungen können Rückfragen erfordern. Eine E-Mail erzeugt keine automatische BeatScroll- Empfangsbestätigung. Bei unmittelbarer Gefahr wenden Sie sich zuerst an Polizei oder Notruf.